St. Ingbert online
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SATZUNG
DER MITTELSTADT ST. INGBERT ÜBER DIE BENUTZUNG DES STÄDTISCHEN WERTSTOFFHOFES

Aufgrund des § 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt S. 682), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07. November 2001 (Amtsblatt S. 2158), in Verbindung mit dem Gesetz Nr. 1401 zur Neuordnung der Saarländischen Abfall- und Wasserwirtschaft vom 26. November 1997 (Amtsblatt S. 1352) und der §§ 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1998 (Amtsbl. S. 691), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07. November 2001 (Amtsbl. S. 2158) hat der Stadtrat der Mittelstadt St. Ingbert in seiner Sitzung vom 11. Dezember 2001 folgende Satzung beschlossen:

INHALTSVERZEICHNIS
§ 1 Zweckbestimmung
§ 2 Geltungsbereich
§ 3 Beschreibung der zur Entsorgung zugelassenen Stoffe und Produkte
§ 4 Öffnungszeiten
§ 5 Anlieferung
§ 6 Ordnungsvorschriften
§ 7 Gebührenregelung >>>Gebührenordnung
§ 8 Haftung
§ 9 Inkrafttreten

§ 1 Zweckbestimmung
Die Mittelstadt St. Ingbert betreibt auf dem Gelände des Städtischen Betriebshofes, St. Ingbert, Kastanienweg 10, einen Wertstoffhof, mit dem Ziel, wiederverwertbare Stoffe und Produkte, entsprechend den Vorschriften des Saarländischen Abfallwirtschaftsgesetzes (SAWG), einer Wiederverwertung zugeführt werden. nach oben

§ 2 Geltungsbereich
Der Wertstoffhof dient ausschließlich zur Anlieferung von wiederverwertbaren Stoffen und Produkten von Einwohnern der Mittelstadt St. Ingbert. Anlieferungen von Gewerbebetrieben sind auf dem Wertstoffhof nicht möglich. nach oben

§ 3 Beschreibung der zur Entsorgung zugelassenen Stoffe und Produkte
Beim Wertstoffhof werden folgende wiederverwertbaren Stoffe und Produkte eingesammelt:
Autoreifen mit / ohne Felgen
Bau- und Abbruchabfälle
Elektronikschrott
Flaschenkorken
Fliesen und Keramik
Glas (Flaschen grün, weiß, braun) und Flachglas
Holz (Fensterrahmen, Türrahmen usw.)
Kartonagen, Papier, Pappe
Kühlschränke
Metalle, Schrott
Styropor (sauber und sortenrein).In Zweifelsfällen entscheidet die Mittelstadt St. Ingbert, ob es sich um zur Entsorgung zugelassene Abfälle im Sinne des Abs. 1 handelt. nach oben

§ 4 Öffnungszeiten
Der Wertstoffhof ist zu folgenden Zeiten geöffnet: mittwochs jeweils von 16.00 Uhr bis 19.00 Uhr samstags jeweils von 08.30 Uhr bis 13.30 Uhr. An Sonn- und Feiertagen sowie außerhalb der Öffnungszeiten ist das Betreten des Wertstoffhofes untersagt. nach oben

§ 5 Anlieferung
Die Anlieferung der zur Entsorgung zugelassenen Stoffe und Produkte nach § 3 haben auf der vorgesehenen Teilfläche innerhalb des Städtischen Betriebshofes zu erfolgen. Die Anliefernden haben sich vor dem Einfahren auf das Gelände des Städtischen Betriebshofes beim Aufsichtspersonal zu melden. Die aufsichtsführenden Bediensteten überprüfen die angelieferten Stoffe und Produkte. Mit der Ablagerung gehen die angelieferten Stoffe und Produkte in das Eigentum der Mittelstadt St. Ingbert über. In den Massen gefundene Gegenstände von Wert werden als Fundsachen behandelt. nach oben

§ 6 Ordnungsvorschriften
Das Betreten und Befahren des Städtischen Betriebshofes sowie das Abladen geschehen nur nach Anweisung des Aufsichtspersonals. Zum Abladen sind die Anliefernden selbst verpflichtet. Fahrzeuge müssen nach der Entladung unverzüglich das Gelände des Städtischen Betriebshofes verlassen. Der Aufenthalt von Betriebsfremden auf dem Gelände des Städtischen Betriebshofes ist nur im Zusammenhang mit Anlieferungs- und Abladevorgängen erlaubt und auf die dafür notwendige Zeit begrenzt. Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten. Verunreinigungen der Zu- und Abfahrtswege und des Geländes des Städtischen Betriebshofes sind von den Verursachern sofort zu beseitigen. Sofern dies nicht geschieht, kann die Mittelstadt St. Ingbert die Verunreinigung auf Kosten des Verursachers beseitigen. nach oben

§ 7 Gebührenregelung
Für die Benutzung des Wertstoffhofes der Mittelstadt St. Ingbert werden nach Maßgabe dieser Satzung die in der Gebührenordnung, die Bestandteil dieser Satzung ist, festgesetzten Gebühren erhoben. nach oben

§ 8 Haftung
Das Gelände des Städtischen Betriebshofes ist mit der für solche Anlagen gebotenen Vorsicht zu betreten und zu befahren. Die Benutzung des Wertstoffhofes und die Entladung geschehen auf eigene Gefahr. Die Verkehrssicherungspflicht der Mittelstadt St. Ingbert für Wege und Flächen geht nur so weit, dass deren Zustand ein vorsichtiges, langsames Befahren mit besonderer Sorgfalt gefahrlos zulassen muss. Die Mittelstadt St. Ingbert haftet den Benutzern nur für vorsätzliche oder grob fahrlässige, von Bediensteten der Mittelstadt St. Ingbert verursachte Sach- und Personenschäden, die im Zusammenhang mit dem Anlieferungs- und Abladevorgang entstehen. Im übrigen haben sich die Benutzer des Wertstoffhofes so zu verhalten, dass keine Störungen auftreten. nach oben

§ 9 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
St. Ingbert, 21. März 2002, Der Oberbürgermeister, Dr. Brandenburg nach oben

G E B Ü H R E N O R D N U N G
zu § 7 der Satzung der Mittelstadt St. Ingbert über die Benutzung des städtischen Wertstoffhofes vom 11. Dezember 2001

Altreifen
PKW-Reifen ohne Felgen 2,00 € / Stück
PKW-Reifen mit Felgen 4,00 € / Stück
Lkw-Reifen ohne Felgen 4,00 € / Stück
Lkw-Reifen mit Felgen 8,00 € / Stück

Bau- und Abbruchabfälle
Erdmassen 0,05 € / kg
Beton und recyclingfähige gemischte Bau- und Abbruchabfälle 0,05 € / kg
Baustoffe auf Gipsbasis und gemischte Bau und Abbruchabfälle 0,05 € / k

Elektronikschrott
Wasch- und Spülmaschinen, Trockner 10,00 € / Stück
Herde, Öfen 10,00 € / Stück
Mikrowellen, Abzugshauben, Schleudern 8,00 € / Stück
Elektrohaushaltskleingeräte kostenlos
Unterhaltungsgeräte, EDV-Geräte 0,40 € / kg zzgl. 5,00 € Transportkosten pro Gerät
TV-Geräte bis 40 cm Bildschirmdiagonale 15,00 € / Stück
TV-Geräte ab 40 cm Bildschirmdiagonale 20,00 € / Stück

Flaschenkorken kostenlos

Fliesen und Keramik 0,05 € / kg

Glas
Flachglas 0,20 € / kg
Flaschen (braun, grün, weiß - DSD) kostenlos

Holz
Abfälle von unbehandeltem (naturbelassenem) Holz (H 1) 0,30 € / kg
Abfälle von behandeltem Holz ohne schädliche Verunreinigungen ( H 2) 0,30 € / kg
Behandelte Holzabfälle mit schädlichen Verunreinigungen 0,50 € / kg

Kartonagen / Pappe kostenlos

Kühlschränke Gebühr gem. Hausabfallentsorgungssatzung des EVS

Metalle (sortenrein), Schrott kostenlos

Styropor 20,00 € / m³ nach oben


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